Wegen der geringen Größe der Führerscheinkarte können einige wichtige Angaben nur in Form von Schlüsselzahlen angegeben werden. Sie finden diese auf der Rückseite des Führerscheins.
Früher wurden Auflagen, Beschränkungen und Erweiterungen auf der Rückseite des Führerscheines im Klartext eingetragen.
So war z. B. zu lesen:
„Muß beim Führen eines Kraftfahrzeuges eine Sehhilfe tragen“ oder
„Nur Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung“.
Bei den heute üblichen Scheckkartenführerscheinen
werden Auflagen und / oder Beschränkungen im Führerschein durch eine Schlüsselzahl im Feld 12 eingetragen.
Siehe Bild rechts
Die aktuellen Schlüsselzahlen finden Sie auf der Seite des Kraftfahrbundesamtes.
Durch einen Klick auf die Schaltflächen unten sind Sie dort.