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Fahrausbildung für Menschen mit einer Behinderung

Der Arbeitskreis „handicap“ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat eine Adressen- und Datensammlung erstellt.

Diese Liste enthält die Adressen der etwa 140 Fahrschulen in Deutschland, die professionell die Ausbildung behinderter Menschen  durchführen.

Dieser Liste enthält eine Aufschlüsselung bis zu welcher Behinderung eine Fahrschule ausbilden kann.

Hierfür wurde ein Zahlenschlüssel von Stufe 1 bis Stufe 7 entwickelt.

 

Die Fahrschule H. Frisch bedient die Kennziffern: 1, 2, 3, 4, 5.

 

Wer Fahrschüler, die eine Behinderung haben, ausbilden möchte, übernimmt damit ein hohes Maß an Verantwortung.

 

Nicht nur speziell ausgestattete Fahrzeuge, sondern viel Hintergrundwissen, sowie medizinische, wie auch psychologische  Kenntnisse und Erfahrungen sind vom ausbildenden Fahrlehrer zu fordern.

 

Dies ist aber nur möglich, wenn der Fahrlehrer bereit ist, viel Zeit und Eigeninitiative in eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung zu investieren.

Über den Link der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände steht Ihnen die aktuelle Liste zum Download zur Verfügung.

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