Wenn Sie Finanzierungsbeihilfen oder Kostenersatz für technische Zusatzausstattungen beantragen wollen sind folgende Stellen unter Umständen Kostenträger:
- Agentur für Arbeit
- Sozialämter
– Landschaftsverbände
(Hauptfürsorgestellen)
- Jugendämter
- Krankenkassen
- Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaften
- Haftpflichtversicherungen
- Gesetzliche Unfallversicherungen
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es ist aber auch möglich dass kein Kostenträger infrage kommt.
Achtung: Die Kostenträger bestehen darauf, dass vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages
mit der Fahrschule, ein Kostenvoranschlag vorgelegt wird.
Wir erstellen gerne für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.