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Was ist das Besondere bei meinem Handicap?
Hermann Frisch

Die Parkinson-Krankheit bzw. Morbus Parkinson  ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung. Sie zählt zu den degenerativen Erkrankungen des extrapyramidal-motorischen Systems.

 

Dadurch kommt es zu Erkrankungen mit  stark verlangsamten Bewegungsabläufen, eine Erhöhung des Muskeltonus (Rigor) sowie ein Muskelzittern (Tremor), vor allem im Ruhezustand wie bei Morbus Parkinson.

 

Im Gegensatz zur Verlangsamung kommt es in seltenen Fällen zu überschießenden, schleudernden, unwillkürlichen und unkoordinierten Bewegungen. Beim Morbus Parkinson ist öfter eine kognitive Beeinträchtigung zu beobachten.

 

Eine gute Bewegungskoordination und eine ausreichend schnelle Reaktion sowie eine Kontrolle der Willkürmotorik sind eine unabdingbare Voraussetzung zur Fahrzeugkontrolle und damit zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit ist abhängig vom Ausmaß der Bewegungsein-schränkungen.

 

Morbus Parkinson ist eine fortschreitende Erkrankung. Auch die guten medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten können die Progression nicht aufhalten. Die klinischen Symptome und das Befinden des Patienten können durch die Medikamente jedoch deutlich gebessert werden. Einige Substanzen sind in der Lage, die Verschlechterung des klinischen Bildes über einen weiten Zeitraum deutlich hinauszuzögern.

 

Dürfen Parkinson-Patienten Auto fahren?

 

Ob Sie fahrtauglich sind, hängt im Wesentlichen vom Ausmaß Ihrer Symptome ab. Krankheitsbedingt kann die Aufmerksamkeit von Parkinson-Patienten vermindert sein. Zudem verursachen zahlreiche Parkinson-Medikamente Tagesmüdigkeit (Sekundenschlaf).

Ob ein Parkinson-Patient also Auto fahren darf oder nicht, muss individuell entschieden werden. Besprechen Sie dies auf jeden Fall mit Ihrem behandelnden Arzt. Nebenwirkungen Ihrer Medikamente sind in der Packungsbeilage noch einmal aufgeführt.

 

Parkinson
Was ist wichtig für die Fahrausbildung?

Sinnvoll ist es, als Parkinson-Patient auf ein Schaltfahrzeug zu verzichten und wenn überhaupt ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu fahren.

Der rechte Fuß muss auf jeden Fall schnell und sicher genug vom Gas- auf das Bremspedal wechseln können.

Außerdem dürfen Nackendrehbewegungen durch die Steife (Rigor) der Nackenmuskulatur nicht nennenswert eingeschränkt sein, damit ein aufmerksames Fahren gewährleistet ist. Dazu gehört, dass Sie den seitlichen und rückwärtigen Verkehrs beobachten können.

 

Ein fachärztliches Gutachten ist auf jeden Fall erforderlich.

Hier sei an die Verpflichtung der Ärzteschaft erinnert, den Patienten über die Gefahren seiner Teilnahme am Straßenverkehr zu informieren.

 

Fährt der Patient trotz Verbot des Arztes, ist dieser verpflichtet, trotz Schweigepflicht die Führerscheinbehörde zu informieren. (Urteil des BGH NWG 1968/2290)

 

 

Bei Bedenken hinsichtlich der der kognitiven Leistungsfähigkeit bzw. der Reaktionszeit ist eine neuropsychologische Testung bzw. Eine Reaktionszeitmessung zur Beurteilung hinzuzuziehen.

Gerade in diesen Fällen bietet sich eine Fahrprobe als Teil der Begutachtung an.

 

Die Fahrschule H. Frisch bietet eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit an.

 

Im Bild links sehen Sie den Testplatz des Kraftfahreignungsberaters Hermann Frisch

in der Fahrschule H. Frisch.

In Kombination mit einer Fahrverhaltensbeobachtungsfahrt (Hamburger Fahrprobe) und einer wissenschaftlich fundierten Computer-Testung erhalten Sie von unserem Kraftfahreignungsberater Hermann Frisch eine zuverlässige Aussage über Ihre Fahreignung.

 

An dieser Stelle sei nochmals auf die Eigenverantwortung und die rechtlichen Konsequenzen des Fahren nach Eintritt einer Erkrankung verwiesen.

 

Selbstverständlich werden die Ergebnisse der Testung und der Fahrprobe vertraulich behandelt.

 

Nehmen Sie Kontakt zu Herrn Frisch unter der Rufnummer 0251-23 27 24 auf.

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