Die Folgen eines Schlaganfalls sind oft ähnlich und doch bei jedem Betroffenen individuell.
In der Regel lässt sich erst nach Wochen abschätzen, welche Beeinträchtigungen der Betroffene auf Dauer haben wird.
Oft dauert es zwei bis drei Monate bis man die Auswirkungen des Ereignisses deutlicher erkennen kann.
Meist bleibt eine mehr oder weniger starke Lähmung von Gesicht, Arm und / oder Bein auf einer Körperhälfte zurück. Man nennt sie deshalb auch Halbseitenlähmung (Hemiparese).
Diese Lähmungen treten häufig zeitgleich mit Empfindungsstörungen im betroffenen Bereich auf. Es ist immer die gegenüberliegende Körperseite der Seite der Hirnschädigung betroffen, d.h. bei einer Schädigung der rechten Hirnhälfte ist es die linke Körperseite und umgekehrt.
Bei einer Schädigung der linken Hirnhälfte kommt es oft zu Sprachstörungen (Aphasie),
es kommt zu Wortfindungsstörungen, weil das ’Wörterbuch’ im Gehirn gelöscht sein kann. Das Sprachverständnis, das Schreiben, Rechnen und auch Lesefähigkeit können stark beeinträchtigt sein.
In Verbindung mit einer halbseitigen Lähmung tritt oft ein halbseitiges Nichtsehen bzw. eine halbseitige Einschränkung des Gesichtsfeldes (Hemianopsie) auf.
Ein Schlaganfall führt häufig zu einer Reihe von Beeinträchtigungen der geistigen (kognitiven) Leistungsfähigkeit.
Diese Leistungseinschränkungen können nur vorübergehender Natur sein oder auch längere Zeit bestehen.
Am häuigsten sind Beeinträchtigungen
- der Aufmerksamkeit,
- der Gedächtnisleistung,
- des Planens und Handelns und
- visuell-räumlichen Leistungen.
Aufmerksamkeitsdefizite können verschiedene Teilleistungen erfassen, z.B.
- die Aufmerksamkeitsaktivierung,
- die geteilte Aufmerksamkeit (für das Autofahren besonders wichtig).
- die fokussierte Aufmerksamkeit,
- die Daueraufmerksamkeit,
Daher ist es wichtig bereits frühzeitig zu versuchen ein Aufmerksamkeitsdefizit durch ein entsprechendes Training zu beheben oder zumindest zu minimieren.
Manchmal kommt es in der Folge zur Vernachlässigung einer Körperseite, einer Raumseite oder eines Teiles der unmittelbaren Umgebung. Man bezeichnet dies als Neglect.
Dies ist ein Umstand, der vielfältige Unfallgefahren birgt und das selbständige Führen eines Kfz nicht möglich macht.
Gedächtnisdefizite können verschiedene Ausprägungen zur Folge haben. Zum Beispiel kann das Einprägen von Informationen, die Speicherung von Informationen im Kurzzeitgedächt-nis, das Übertragen von neu Erlerntem ins Langzeitgedächtnis oder das Abrufen dort gespeicherter Informationen erhebliche Probleme bereiten.
Gedächtnisdefizite sind, neben der Aufmerksamkeitsstörung, die zweithäufigste kognitive Leistungsstörung infolge eines erworbenen Hirnschadens.
Defizite des Planens und Handelns, auch exekutive Funktionen genannt, bewirken u.a. Probleme im Planen von zeitlichen Abfolgen und / oder von Handlungsabfolgen und/oder in der Verhaltenssteuerung und -kontrolle.
Diese von außen nicht wahrnehmbaren Folgen werden, anders als die durch Bewegungs-einschränkungen manifestierte erkennbare Schlaganfallfolgen, oft erst nach Besserung der motorischen Fähigkeiten bemerkt.
Meistens deckt erst eine neuropsychologische Testung das vollständige Bild der Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich auf.
Ein rechtzeitiges Erkennen dieser organisch verursachten Beeinträchtigungen ermöglicht frühzeitige gezielte therapeutische Interventionen.
Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen können nach einem Schlaganfall als direkte Folge der Hirnschädigung auftreten.
Belastbarkeitsminderung, Antriebsminderung aber auch Aggressivität kann sich einstellen.
Es kann auch zu einer Wahrnehmungsstörung kommen, bei welcher der Betroffene die eigenen Krankheitsfolgen nicht klar erkennen kann bzw. nur eine Teileinsicht in die neu aufgetretenen Probleme gewinnt.
Ein Mangel an selbstkritischer Betrachtung des eigenen Verhaltens kann die Folge sein. Auch hierbei handelt es sich um organisch verursachte Krankheitssymptome, so wie die Lähmungen oder die Sprachstörungen.
Alle neurologischen Erkrankungen, die das Gehirn betreffen, können zu epileptischen Anfällen führen.
Grundsätzlich gilt: Wer Autofahren will, muss dazu geeignet sein, so verlangen es die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz.
Das bedeutet: Auch für den erkrankten Kraftfahrer gibt es eine klare Verpflichtung zur Selbstprüfung, wobei er natürlich auf ärztliche Hilfe und Beratung seiner Fahreignung angewiesen ist.
Unter Beachtung der gültigen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung wird es so
sein, dass der behandelnde Neurologe seinem Schlaganfallpatienten rät, nach dem Ereignis zunächst auf das Autofahren zu verzichten.
Wenn der Krankheitsverlauf es erfordert (das ist i.d.R. fast immer so), wird der Arzt Einschränkungen aussprechen, bis hin zum Fahrverbot.
Werden Sehmängel festgestellt, die nicht kompensierbar sind, wird auch der Augenarzt ein Fahrverbot aussprechen müssen.
Aus alledem folgt, dass die Beurteilung eines Schlaganfallpatienten auf Kraftfahreignung mit zu den schwierigsten Aufgaben einer Kraftfahreignungsberatung gehört.
Wie aus den oben gemachten Ausführungen zu entnehmen ist, sind es nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch die neuropsychologischen Auswirkungen der Hirnschädigung, die es zu beurteilen gilt.
Die Reaktion, die Dauerkonzentration, die selektive- und geteilte Aufmerksamkeit, das planerische Handeln, neurologisch bedingte Bewegungsstörungen (Apraxie),
Sprachstörungen (Aphasie), die Orientierung im Raum oder Gedächtnisstörungen.
All dies setzt ein umfangreiches neurologisches Gutachten voraus.
In der Folge wird ein Fahrtraining die Regel sein. Mediziner, Fahrschule und die Sachverständigen des TÜV müssen hier eng zusammenarbeiten.
Der Fahrlehrer Hermann Frisch hat sich im Laufe der letzten Jahre gerade auf diese neurologischen Problemfälle spezialisiert.
Als zertifizierter Kraftfahreignungsberater hat er sich einen großen Erfahrungsschatz in der Handicapausbildung zugelegt und verfügt über neurologische Kenntmisse und eine langjährige Ausbildungspraxis.
In enger Zusammenarbeit mit Kliniken und Fachärzten hat er bereits viele Schlaganfallpatienten erfolgreich wieder ans Fahren gebracht.
Er ist berechtigt die “Hamburger Fahrprobe’’ durchzuführen.
Die Fahrprobe ist an die neuropsychologische Testung angelehnt und prüft folgende Parameter
- Orientierung
- Reaktion
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit sowie
- Neglect
- Raumorientierung
- Apraxie
- planerisches Handeln und
- Kritikfähigkeit
im Realverkehr und stellt sie in einen Zusammenhang mit den neurologischen /neuro-psychologischen Untersuchungsergebnissen.
Herr Frisch erstellt eine ausführliche schriftliche fachliche Stellungnahme zur Kraftfahr-tauglichkeit, die Ihnen und Ihrem behandelndem Arzt eine aussagekräftige Information an
die Hand gibt.