Auch wer unter beidseitiger Gehörlosigkeit oder hochgradiger Schwerhörigkeit leidet darf einen Führerschein machen. Jedoch keine Fahrzeuge der Führerscheinklasse D oder D1. Hierbei handelt es sich um Führerscheine zur Fahrgastbeförderung.
Andere Fahrzeuge der Gruppe 2* können bei beidseitiger Gehörlosigkeit oder hochgradiger Schwerhörigkeit nur dann erworben werden,wenn der Bewerber den Anforderungen gerecht werden kann. Voraussetzung ist eine dreijährige Fahrpraxis in der Führescheinklasse B.
Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig ergeben eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeuges, wenn gleichzeitig schwere Mängel, insbesondere Sehstörungen, Störungen des Gleichgewichts oder intellektuelle Leistungseinschränkungen vorliegen.
Hochgradige Schwerhörigkeit liegt vor, wenn ein Hörverlust von 60% und mehr vorliegt
(Begutachtungsleitlinien 3.2.1, 2005)
*Gruppe 2: Führer von Fahrzeugen der Klassen C,C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gehörlose können in der Regel ohne Auflagen und Beschränkungen den Führerschein machen. Gegebenenfalls wird das Tragen eines Hörgerätes vorgeschrieben.
Erforderlich ist das Gutachten eines HNO-Arztes,
aus dem hervorgeht, welcher Grad der Schwerhörig-keit oder ob Gehörlosigkeit vorliegt.
Es muss geklärt sein, ob Gleichgewichtsstörungen vorliegen und ob beim Autofahren ein Hörgerät zu tragen ist.
Das Problem vieler Gehörloser ist nicht wie viele glauben, der praktische Teil der Fahrausbildung, sondern vielmehr der Theoretische.
Da Gehörlose Fahrschüler normalerweise einen kleineren Wortschatz als Hörende haben, fällt es ihnen auch viel schwerer den ausgefeilten Text der Lehrbücher oder der Fragen im Fragebogen zu verstehen. Daraus folgt, dass auch das Lernen Zuhause ohne Hilfe kaum effektiv möglich ist.
Deshalb bietet die Fahrschule H. Frisch für gehörlose Fahrschüler den Unterricht in Gebärdensprache an.
In der theoretischen Prüfung steht ein Gebärden-sprachdolmetscher zur Verfügung, während der praktischen Prüfung übersetzt Herr Frisch die Anweisungen des Prüfers in Gebärdensprache.
Unterricht in Gebärdensprache immer Freitags von
17:00 bis 18:30 Uhr.
(nicht während der Ferienzeiten)
Bitte Laufschrift oben beachten!
Interesse?
Sie sind eingeladen!
Kommen Sie einfach ohne Anmeldung zum Unterricht vorbei.
Setzen Sie sich dazu.
Danach ist Zeit zum Unterhalten.
Adresse:
Bus ab Bahnhof:
Richtung:
Haltestelle:
Fahrtzeit:
Mondstraße 199
48155 Münster
Linie 11
Tannenhof
Brentanoweg
ca. 10 Minuten